DKV-Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des öffentlichen Sportbetriebs in den Kanu-Vereinen

Seit den auf Bundesebene gefassten Beschlüssen vom 06. Mai 2020 ist die Ausübung von Sport im Freien wieder erlaubt. Hierbei sind vorrangig neben den Regeln des Bundes die spezifischen Regelungen der Bundesländer und Landkreise zu beachten. Dieser Erfolg wurde insbesondere auch durch das verantwortungsvolle Verhalten der Landeskanu-Verbände und Kanu-Vereine ermöglicht. Nun gilt es das erreichte zu bewahren. Der Deutsche Kanu-Verband (DKV) hat DKV-Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des öffentlichen Sportbetriebs in Vereinen im Kanusport aufgestellt. Das DKV-Präsidium unter der Führung von DKV-Präsident Thomas Konietzko orientiert sich hierbei an den Leitplanken zum Wiedereinstieg in einen vereinsbasierten Trainingsbetrieb des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie an den Empfehlungen des Wissenschaftsrates der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V. und den gemeinsam vom ärztlichen Leiter der Sektion Sport- und Rehabilitationsmedizin der Universität Ulm, Prof. Dr. med. Jürgen M. Steinacker und vom leitenden Olympiaarzt Dr. Bernd Wolfarth entwickelten Regeln.

Die DKV-Übergangsregeln

1)    Risiken in allen Bereichen minimieren

  1. Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonal dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training oder an Ausfahrten teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt kontaktieren und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen. Die Trainings- oder Fahrtengruppen sowie andere Kontakte sind umgehend telefonisch, per SMS, WhatsApp oder Email zu informieren. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht gestattet.
  2. Kanusport – egal ob als Freizeit- oder Leistungssport ausgeübt – ist nicht sinnvoll, wenn Krankheitssymptome bestehen.
  3. Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall, Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.
  4. Kanuten, die Kontakt zu infizierten Personen hatten und sich deshalb in häuslicher Quarantäne befinden, ist die Teilnahme am Vereinsbetrieb ebenfalls untersagt.
  5. Im Falle eines Verdachtes einer Infektion an Vereinsmitgliedern, ist dieser zu separieren und schnellstens medizinische Hilfe zu suchen.   

2)    Distanzregeln einhalten

  1. Grundsätzlich besteht beim Kanufahren nur ein geringes Risiko, sich anzustecken. Das Risiko kann sekundär durch die Nähe zu Trainingspartnern oder Fahrtenmitgliedern erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, den Mindestabstand von 1,5m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Zuwasserlassen der Boote.
  2. Fahrten in Mannschaftsbooten sind zu unterlassen bzw. auf das Notwendigste zu reduzieren.

3)    Körperkontakte auf das Minimum reduzieren

  1. Kanufahren ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen, „Abklatschen“, sich in den Arm nehmen, Jubeln oder Trauern in der Gruppe und Verabschiedungen müssen ohne Berührungen erfolgen. 
  2. Empfohlen wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken außerhalb des Kanus und für Betreuungspersonal und Begleitpersonen.
  3. Die Aufenthaltsdauer in den Räumlichkeiten der Sportstätten vor und nach dem Training sollte so kurz wie möglich ausfallen.
  4. Durch eine entsprechende Nutzungsplanung sind  das Training, Ausfahrten und die Begegnungsmöglichkeiten verschiedener Kleingruppen räumlich (z.B.  Wegeplanung nach den Einbahnstraßenprinzip, gleichzeitige Nutzung verschiedener Trainingsorte/Paddelreviere) und  zeitlich (Wochenplanung an unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten unterstützt eine exklusive Nutzung der Anlage) zu separieren.

4)    Persönliche Hygieneregeln einhalten

  1. Vor den Sportangeboten findet eine Aufklärung über die grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsregeln statt.
  2. Häufiges und intensives Händewaschen von mindestens dreißig Sekunden Länge mit Seife und heißem Wasser sollte zur Gewohnheit werden. 
  3. Auf das Berühren des Gesichtes mit den Händen sollte verzichtet werden.
  4. Die vorgeschriebene Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
  5. Griffflächen der Paddel sind nach der Nutzung desinfizierend intensiv zu reinigen. Dazu empfehlen sich vom RKI zugelassene desinfizierende Reinigungsmittel.

5)    Umkleiden und Duschen zu Hause

  1. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Gemeinschaftsräumen des Bootshauses ist auszusetzen bzw. nur im Notfall (z.B. nach Kenterungen) gestattet.

6)    Trainings- und Fahrtengruppen verkleinern

  1. Training und das Ausfahren in Einerbooten ist gestattet. Kein Training in den großen Mannschaftsbooten. Das Training und Ausfahrten in Zweiern sind nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sichergestellt ist, dass beide Partner aus einer Selbstquarantäne kommen oder in einem Hausstand leben sowie kein Kontakt zu COVID-Positiven Personen besteht. 
  2. Eine Trainings- oder Fahrtengruppe sollte in der Regel aus maximal 5 Personen, inkl. Trainer oder Trainerin bestehen.
  3. Das Training und die Trainingsgruppen sowie Ausfahrten in Freizeitgruppen sind zu dokumentieren und die Teilnehmer sind zu erfassen, um im Falle von Infektionen, Kontakte nachvollziehen zu können.
  4. Keine rotierenden oder wechselnden Kleingruppen zulassen. Trainings- oder Fahrtengruppen sind immer mit den gleichen Personen zu besetzen, um so mögliche Verläufe von Infektionsketten jederzeit nachverfolgen zu können. Im Falle einer Ansteckungsgefahr ist dadurch nur jeweils eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.
  5. Das Begleiten mit Motorbooten erfolgt nur durch eine Person.

7)    Trainings- und Krafträume

  1. Das Training in Räumen ist auf das Minimum zu reduzieren und sollte nur mit einer Sondergenehmigung durch das zuständige Amt verfolgen.
  2. Der Zugang zu Trainings- und Krafträumen muss streng kontrolliert werden, um die Sauberkeit und Hygiene zu gewährleisten. Es sollte derzeit nur aktiven Sportlern unter Aufsicht der Zugang gestattet werden. Die Gruppengröße von 5 Personen ist in der Regel zu beachten. Allerdings muss zwingend der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen trainierenden Sportlern eingehalten werden. Sollte dies unter Berücksichtigung der Größe des Kraftraumes nicht möglich sein, ist die Gruppe so zu verkleinern, dass der Mindestabstand im Kraftraum eingehalten werden kann.  Wenn keine gute Lüftung vorhanden ist, ist zwischen den verschiedenen Nutzergruppen mindestens 30 min zu lüften.
  3. Vor der erstmaligen Benutzung müssen alle Flächen und der Boden mit einem vom RKI zugelassenen desinfizierenden viruziden Reinigungsmittel behandelt werden. Dies ist wöchentlich zu wiederholen.
  4. Alle Geräte, Ergometer, Hanteln usw. sind nach Gebrauch an den Kontaktstellen mit einem vom RKI zugelassenen Desinfektionsmittel zu behandeln.
  5. Außer beim Ergometer-Training ist eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. Vor und nach dem Training sind die Hände wie oben beschrieben zu waschen.

8)    Wettkampftätigkeit und Sportveranstaltungen

  1. Die Durchführung von Großveranstaltungen ist generell bis zum 31.08.2020 untersagt. Die Definition von Großveranstaltungen und Durchführungsbestimmungen sind abhängig von den Bestimmungen der Bundesländer und müssen beachtet werden.
  2. Bei der Planung zukünftiger Wettkämpfe und Veranstaltungen sind die erhöhten Anforderungen an Kontaktminimierung und Hygienestandards (es ist zu erwarten das spezielle Konzepte zur Genehmigung von Veranstaltungen verpflichtend werden) zu beachten. 
  3. Besondere Herausforderungen unter den derzeitigen Sonderbestimmungen stellen Übernachtung (z.B. Zulassung von Zeltplätzen, Öffnung von Beherbergungsbetrieben) und Verpflegung (z.B. keine Verpflegung in Buffetform) dar.

9)    Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

  1. In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Freizeitfahrten und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans.
  2. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken empfohlen.
  3. Bootstranssporte möglichst einzeln und nacheinander beladen. Bei Hilfeleistungen Abstandsregeln beachten.

10)    Bootshausnutzung

  1. Wurden Sportanlagen aufgrund der Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, kann dies zur Vermehrung von Legionellen in Trinkwasser-Installationen führen. Der Betreiber einer Sportanlage ist dafür verantwortlich, dass dies nicht passiert. Die Untersuchungen sind nur von zugelassenen Instituten durchzuführen.
  2. Zugang haben in der Übergangsphase nur Aktive, Trainerinnen und Trainer beziehungsweise dringend erforderliches Funktionspersonal.
  3. Das Betreten des Bootshauses erfolgt nur einzeln oder in Kleingruppen bis zu 5 Personen unter strikter Einhaltung der Abstandsregeln.
  4. Es erfolgt kein Ausschank von Speisen oder Getränken. Eigene Getränke und Verpflegung sind mitzubringen. Bei Nutzung von Mehrwegflaschen, diese nach dem Training heiß abwaschen.
  5. Keine Gemeinschaftsaktivitäten vor und nach dem Sportbetrieb.
  6. Bereitstellung und Nutzung  von ausreichend Desinfektionsmittel an allen Ein- und Ausgängen sowie an den Bootsstegen. 
  7. Türen im Bootshaus sind möglichst offen zu halten, um die Nutzung von Türgriffen zu minimieren.
  8. Alle Räumlichkeiten sind stets so gut wie möglich zu belüften.
  9. Eigene Getränke und Verpflegung sind mitzubringen. Bei Nutzung von Mehrwegflaschen, diese nach dem Training heiß abwaschen.

11)    Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen

  1. Vorläufiger Verzicht auf soziale Veranstaltungen. Zur Organisation des Vereinsbetriebs sind Telefon- und Videokonferenzen vorzuziehen.
  2. Mitgliederversammlungen sind im Bedarfsfall ebenfalls digital durchzuführen.
  3. Auf Gemeinschaftsverpflegung und gemeinsame Getränke wird ebenso verzichtet wie auf das Anrichten von Büffets.

12)    Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

  1. Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Freizeitsportangeboten ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich

13)    Alternativen suchen

  1. Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

14)    Hygieneplan aufstellen

  1. Vereine werden aufgefordert, einen Hygieneplan aufzustellen und die Maßnahmen zu dokumentieren

Ein Konzept zur Durchführung von Wettkämpfen in diesem Jahr unter Beachtung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften wird zu den DKV-Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des öffentlichen Sportbetriebs in den Kanu-Vereinen vom Deutschen Kanu-Verband erarbeitet.

Hannes Wagner

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