Corona-Update: Lockerungen bei öffentlichen Sportanlagen ab Anfang Mai?

Heute, Montag, den 20. April 2020, im Rahmen einer Sonder-Sportministerkonferenz haben sich die Sportminister der Länder auf eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab Anfang Mai ausgesprochen. Oberste Prämisse dafür ist, dass sich der Verlauf der Corona-Pandemie nicht verschlechtert. „Der Gesundheitsschutz steht an erster Stelle, allerdings kann der Sport- und Trainingsbetrieb aus meiner Sicht unter Maßgabe von bestimmten Regeln ab Anfang Mai stufenweise wieder erlaubt werden, wenn die Entwicklung der Pandemie es erlaubt.“ so der Innenminister Niedersachsens Boris Pistorius. Weiterhin sollte der Sport an der “frischen Luft” im öffentlichen Raum und auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden. Bestehende Hygienevorschriften sowie Abstandsregelungen müssen eingehalten werden. Ein Wettkampfbetrieb mit Zuschauerinnen und Zuschauern ist auch bis auf Weiteres nicht gestattet. Umkleidekabinen sowie Gastronomiebereiche sollen weiterhin geschlossen bleiben.

Können auch Kanu-Vereine ab Anfang Mai ihren Mitgliedern das Einsteigen am Steg und die Nutzung der Bootshallen wieder gestatten? (Quelle: ACC Hamburg)

Eine dementsprechende Beratungsgrundlage werden die Sportminister der Bundesländer in den nächsten Tagen verabschieden. Diese soll dann in die Beratungen der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten am 30. April einfließen. So ist ein einheitliches Vorgehen gewährleistet.

Auch Hamburgs Sportstaatsrat, Christoph Holstein, hat sich im Vorfeld der Sonder- Sportministerkonferenz für eine Lockerung ausgesprochen.

Die Frage ist nun, wie genau die Umsetzung für uns Kanuten aussieht? Können die Kanu-Vereine ihren Mitgliedern die Nutzung der Bootshallen sowie das Einsteigen am Steg wieder gestatten? In einigen Bundesländern dürfen einige Sportanlagen schon jetzt wieder genutzt werden.

In Rheinland-Pfalz dürfen trotz Coronavirus einige Sportanlagen wieder genutzt werden

In Rheinland-Pfalz dürfen einige Sportanlagen seit heute wieder genutzt werden. Die Träger der Sportstätten müssen d’accord damit sein und natürlich müssen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Die Lockerungen betreffen vor allem Individualsportarten im Freien. Darunter fallen beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Golf, Reiten oder Leichtathletik.

Hannes Wagner

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