Olympioniken dürfen bei den Spielen mehr werben

Die Kanu-Rennsport und Kanu-Slalom Nationalmannschaften befinden sich Mitten in den Vorbereitungen für die vorolympische Saison. In 2019 gilt es sich für die Olympischen Spiele 2020 in Tokyo zu qualifizieren. Sportlich sind die Olympischen Spiele der Traum eines jeden Sportlers. Wirtschaftlich gesehen kommt bei den Sportlern jedoch wenig an. Doch dies ändert sich nun durch ein Urteil des Bundeskartellamts.

“Zusagenentscheidung” lockert Werbeeinschränkungen für Athleten auf

Was wären die Olympischen Spiele ohne Athleten? Sie sind der wesentliche Grund dafür, dass die Spiele so attraktiv für Sportfans, Fernsehsender und Großsponsoren sind. Das bei den Hauptakteuren, wie beim Doppelolympiasieger Sebastian Brendel (Gold im C1 und C2 1.000 m 2016 in Rio) oder der Olympiazweiten Sabrina Hering-Pradler (Silber im K4 500 m 2016 in Rio) nur sehr wenig von den Milliarden ankommt, liegt am IOC und der Regel 40.

Diese Regel beschränkte die Vermarktung der Sportler. Beispielsweise untersagte sie während der Spiele mit sogenannten olympischen Begriffen, wie Medaille, Sommerspiele usw. zu werben. Auch Sponsoren, auf die viele der Olympioniken angewiesen sind, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, durften Ihren Athleten mit einer Werbebotschaft nicht zum Sieg gratulieren. Für viele Sportler sind die zwei Wochen während der Spiele eine einmalige Chance. Verständlich, dass die Verbote die Einnahmen der Sportler minderten.

Durch die “Zusagenentscheidung” des Bundeskartellamts wird die Regel 40 nun aufgeweicht. Deutsche Sportler dürfen sich nun besser vermakten. “Wir sorgen für eine Öffnung der bisher von DOSB und IOC stark beschränkten Werbemöglichkeiten deutscher Athleten und ihrer Sponsoren”, begründet das Bundeskartellamt die Entscheidung.

Leider nur eine halbmutige Entscheidung

Das Kartellamt geht allerdings nicht weit genug. So sind beispielsweise Videos weiter verboten, obwohl gerade diese im Zeitalter von YouTube, Instagram und co. ein attraktives Werbemittel darstellen. Bilder dürfen nur verwendet werden, wenn keine olympischen Symbole darauf zu sehen sind.

„Es gibt noch viel zu tun (…) Es wäre fair, die Athleten und Trainer mit einem Viertel davon direkt finanziell zu beteiligen”

DOSB-Athletensprecher Max Hartung

Richtig! Denn schließlich treten die Sportler für die Zeit während der Spiele auch ihre Persönlichkeitsrechte ab. Eine Gegenleistung von Seiten des DOSB wäre nur fair. Selbst Fifa und Uefa zahlen den Vereinen, die Ihre Profis für eine Welt- oder Europameisterschaft entsenden, viel Geld. Gut, dass sich zumindest um die Funktionäre gekümmert wird. Der Posten “Catering für Funktionäre” ist mit Millionen veranschlagt.

„Wir freuen uns, dass das Verfahren nun abgeschlossen und für alle Beteiligten somit wichtige Klarheit geschaffen worden ist. Die Entscheidung wird beiden Seiten gerecht: Einerseits profitieren die Athletinnen und Athleten durch die Ausweitung persönlicher Rechte, andererseits wird das für den gesamten Sport existenzielle Finanzierungsmodell der Olympischen Spiele gesichert“

Alfons Hörmann, Präsident des DOSB

Hannes Wagner

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