Konzept für Kanu-Vereine während des Kontaktverbots

In unserem Beitrag, “Corona-Pandemie und Kontaktverbot – Ist das paddeln noch erlaubt?“, haben wir euch über die aktuelle Lage aufgeklärt. Der gesamte Sportbetrieb in öffentlichen und vereinseigenen Anlagen ist untersagt. Der Deutsche Kanu-Verband (DKV) hat mitgeteilt, dass individuelles Sporttreiben an der frischen Luft – und dazu gehört auch das Paddeln – im Rahmen der lokalen Verfügungen weiterhin möglich ist. Jedoch muss es allein, mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit einem Abstand von mindestens 1,5 m durchgeführt werden. Dieses führt zu der skurrilen Situation, dass einige Paddler in Hamburg ihre privaten Boote auf dem Autodach oder zu Hause lagern und irgendwo an den Gewässern auf das Wasser gehen, weil es von den Bootshäusern aus verboten ist. Grund genug für Frank Niß, 1. Vorsitzender des Alster-Canoe-Clubs Hamburg (ACC), sich ein Konzept für Kanu-Vereine in Hamburg in Zeiten des Kontaktverbots und Corona auszudenken. Und ganz bestimmt lässt sich dieses Konzept auch auf andere Regionen in Deutschland anwenden.

Frank Niß aktiv im Kajak-Einer.

Konzept zur Einhaltung der Hamburger Allgemeinverordnung zur Bekämpfung des Corona Viruses für Kanuvereine

Mitglieder von Vereinen bekommen die Möglichkeit an ihre Boote auf dem Vereinsgelände heranzukommen. Das Gelände darf nur allein, mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes betreten werden. Personen, die nicht angehörige desselben Hausstandes sind, haben auf dem Gelände ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Das Gelände darf nicht betreten werden, wenn eine Kennzeichnung anzeigt, dass schon eine andere Person auf dem Gelände ist. Diese andere Person kennzeichnet das Gelände so, dass von der Wasserseite und von der Landseite erkennbar ist, dass sie sich auf dem Vereinsgelände befindet. Das Boot wird zu Wasser gebracht, die Kennzeichnung entfernt und sie entfernt auch die Kennzeichnung auf der Wasserseite. Die gleiche Prozedur würde greifen bei Rückkehr vom Wasser. Umkleideräume, Duschen und Zugang zum Rest des Bootshauses bleiben gesperrt. Auf dem Wasser muss auch immer ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Wassersportlern eingehalten werden. Diese Regelung gilt nur, wenn man in Einzelbooten (nur eine Person) zu Wasser geht.

Es wäre schön, wenn der Deutsche Kanu-Verband (DKV) offiziell über seine Kanäle Einfluss auf den Hamburger Sportbund und den Senat der Hansestadt nehmen könnte. Das “wilde Einsteigen” schädigt die Natur und das Image des Kanusports leidet doch sehr. 

Hannes Wagner

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